Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seine Getreuen, Meister und Rat zu Oberehnheim einerseits und Daniel von Mülheim andererseits wegen ihrer Irrungen zum heutigen Tag verhört hat, wobei er keine gütlichen Einigung hat aufrichten können, die Parteien aber einem rechtlichen Entscheid vor den neun Schiedsleuten (die nuen man) [wohl: der elsässischen Städte] bis Johannistag [24.06.] zugestimmt haben. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Abrede.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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