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Ausführung des Mandatum de exequendo vom Prozess der
Barnewitzschen Erben als Pfandinhaber der Ämter Crivitz und Lübz gegen
das Herzogshaus Mecklenburg-Schwerin vor dem Reichskammergericht
Wetzlar
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Ausführung des Mandatum de exequendo vom Prozess der
Barnewitzschen Erben als Pfandinhaber der Ämter Crivitz und Lübz gegen
das Herzogshaus Mecklenburg-Schwerin vor dem Reichskammergericht
Wetzlar
Enthält: u.a. Korrespondenz des Geheimen Rates in Hannover mit dem Geheimen Rat in Berlin; Genealogie sämtlicher Barnewitzer Erben; Korrespondenz des Geheimen Rates in Hannover mit dem Geheimen Rat Faber in Wetzlar
Verzeichnung
Index-Gruppe: Institution: Geheimer Rat, Hannover
Index-Gruppe: Institution: Geheimer Rat, Wolfenbüttel
Barnewitz, Erben, Pfandinhaber, Amt Crivitz, Amt Lübz
Faber, Geheimer Rat, Wetzlar
Karl Leopold, Herzog von Mecklenburg-Schwerin
Crivitz, Amt: Barnewitzsche Erben
Hannover, Geheimer Rat
Lübz, Amt, Barnewitzsche Erben
Wetzlar, Reichskammergericht
Wetzlar: Faber, Geheimer Rat
Wolfenbüttel, Geheimer Rat
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.