Papst Johannes XXII. beauftragt den Abt zu Ochsenhausen mit der Entscheidung über einen Anspruch von Abt Heinrich und Konvent des Klosters Wiblingen auf die mit dem Kloster vereinigte Pfarrei zu Gögglingen, die früher durch Wiblinger Mönche versehen, aber durch Abt Richard von Wiblingen, den Vorgänger des jetzigen, auf seinen Nepoten Heinrich, Sohn Heinrichs von Gögglingen ohne Zustimmung des Konvents übertragen worden war und nun seit 20 Jahren in dessen Besitz ist.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...