Caspar Pape und dessen Ehefrau Anne Elsabe Buttel zu Westrich einerseits und Johann Henrich Buttel zu Niederhauß andererseits, beide Erben der Eheleute Henrich Buttel und seiner Ehefrau Catharina von Eberschwein, schliessen einen Präliminarvertrag über die Teilung der elterlichen Verlassenschaft derart, dass dem Henrich Buttel als einzigem Sohn der Wohnsitz zu Niederhauß samt Zubehör vorweg überlassen wird, alle übrigen Lehn- und Allodialgüter aber zu gleichen Teilen geteilt werden sollen.
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Caspar Pape und dessen Ehefrau Anne Elsabe Buttel zu Westrich einerseits und Johann Henrich Buttel zu Niederhauß andererseits, beide Erben der Eheleute Henrich Buttel und seiner Ehefrau Catharina von Eberschwein, schliessen einen Präliminarvertrag über die Teilung der elterlichen Verlassenschaft derart, dass dem Henrich Buttel als einzigem Sohn der Wohnsitz zu Niederhauß samt Zubehör vorweg überlassen wird, alle übrigen Lehn- und Allodialgüter aber zu gleichen Teilen geteilt werden sollen.
v. Papen-Westrich, Bestand St, St 110
v. Papen-Westrich, Bestand St
v. Papen-Westrich, Bestand St >> C - Urkunden
1668 Febr. 29
Enthält: Unterschrieben haben Caspar Pape, Anna Elsabe Buttel, Johann Buttel, Henrich Motzfeldt, H. Brandiß, Johann Pape, Henrich Wilhelm Bock und (der Notar) Henrich Eltzman. 1668 März 1 Hamm Dieselben teilen auf Grund des Vertrages vom Vortage die elterliche Verlassenschaft im einzelnen unter sich. Unterschrieben haben dieselben wie in der Urkunde vom 29. Febr. Ihre Siegel haben Caspar Pape, Motzfeld, Brandis, Johann Pape und Bock beigedrückt. Beide Urkunden sind durch die Siegelschnur miteinander verbunden. Or. Pap.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:12 MEZ