Johann Hundt zu Lauterbach, Landrichter zu Dachau, beurkundet den Verlauf eines vor seinem Gericht ausgefochtenen Rechtsstreits zwischen den Einwohnern zu Rudelzhofen und den Einwohnern zu Biberbach und ihren jeweiligen Grundherrn wegen Pfandnahme, in dem er letztlich ein zugunsten derer von Biberbach ausgegangenes Urteil des Hofgerichts Herzog Albrechts [IV.], an das gedingt worden war, verkündet hat. Gegen dieses Urteil appellieren die von Rudelzhausen an Kaiser Friedrich [III.] und sein Kammergericht; S: Johann Hundt zu Lauterbach