Kurfürst Maximilian Franz von Österreich als Bischof von Münster, das Domkapitel Münster, die Landes-Ritterschaft des Stifts Münster (vertreten durch ihren Senior Heinrich Wilhelm von Dinklage) und die Stadt Münster im Namen der Städte des Hochstift bezeugen, nachdem auf dem Landtag von 1797 für wichtige Angelegenheiten und Notwendigkeiten des Hochstifts die Aufnahme von Krediten beschlossen worden war, die Aufnahme einer Hauptsumme in Höhe von 1.000 Reichstaler in 1/12- und 1/6-Taler, die bei der Pfennigkammer gangbar sind, von der Bursa Capituli Cathedralis gegen eine jährliche Pension zu 3%, zahlbar jährlich am 23. März. Als Unterpfand dienen alle zum Hochstift Münster gehörenden Güter, Ländereien, Erbe, Renten, Gefälle etc. Siegelankündigung der Aussteller