Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 4. Aug. 1701, wodurch der Appellant zur Zahlung einer Schuld (Buchschuldforderung aufgrund eines Schuldbuches aus Düren) von 800 Rtlr. nebst Zinsen von 5 % jährlich verurteilt worden ist. Die Erben des Gläubigers Lic. Thomas Düssel haben gegen die Erben des Schuldners Werner von Binsfeld vor der 1. Instanz diese Schuldforderungsklage erhoben. Der Appellant behauptet unter Berufung auf die jül.-berg. Landordnung Kap. 74, daß er als testamentarischer Mobiliarerbe des verstorbenen Freiherrn von Binsfeld nicht für diese Schuld aufkommen müsse. Die Immobiliarerben seien zur Abzahlung dieser Schuld, zumindest aber des größeren Teils der Schuld, verpflichtet. Die Appellaten erhoben Einrede gegen den Gerichtsstand des RKG wegen Unterschreitung der Appellationssumme und wegen „Desertion“. Das RKG bestätigt mit Urteil vom 16. März 1742 das Urteil der 1. Instanz.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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