Ulmer Brauerei-Gesellschaft, Getränkeliefer- u. Pachtakten (Bestand)
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1345/2008
Vorwort: Der im Rahmen der Akquise neuer und der Betreuung bestehender gewerbemäßiger Abnehmer von Getränken - hier v.a. von Bier - der ehemaligen Ulmer Brauerei-Gesellschaft entstandene Aktenbestand wurde vom Söflinger Heimatforscher Richard Gründler nach dem Konkurs des Unternehmens im Keller des "Bräustübles" in der Magirusstr. 46 geborgen und Ende 2014 dem Stadtarchiv übergeben. Dort wurde der Aktenbestand 2020/21 inventarisiert. Die Kundenakten der Brauerei vermitteln in Ergänzung der ordnungsamtlichen Gaststättenkonzessions- und -überwachungsakten (Aktenbestand B 121/61) einen detaillierten Einblick in die Ulmer Gastronomie und in die dortige Konkurrenz zwischen den beiden großen Ulmer Brauereien im Zeitraum von ca. 1920 bis 1960.
Die Akten enthalten i.d.R. eingangs tabellarische Auflistungen über die Getränkeabnahme, datierte Kurznotizen des Brauereivertreters über in den Pachtbetrieben angetroffene Zustände und Anliegen der Pächter, gelegentlich Inventarverzeichnisse und Darlehensverträge sowie insbesondere Pacht- und Unterpacht- bzw. Afterpachtverträge. Das in der Zeit des Nationalsozialismus durch den Brauwirtschaftsverband Süddeutschland kontrollierte Verbot wettbewerbsverzerrender Zuschuss-Pachtstrukturen - d.h. zur Sicherstellung und Erhöhung ihres Getränkeabsatzes pachteten bis dahin die Brauereien die Gaststätten von den Eigentümern zu einem höheren Pachtsatz und verpachteten sie zu moderateren Sätzen weiter an die Unterpächter - basierte auf der Anordnung 5/II der Hauptvereinigung der Brauwirtschaft vom 25.10.1935. Diese Anordnung besagte, dass Verlängerungen der Pachtverträge vom zuständigen Brauwirtschaftsverband grundsätzlich nur bei identischen Pachtsätzen für Pacht und Unterpacht genehmigt würden. In der Folge kam es 1936/37 zur Kündigung sämtlicher bestehender Vertragsverhältnisse und zu deren Neuabschluss, wobei sich die Gaststätteneigentümer nunmehr gezwungen sahen, mit den Brauereien Pachtverträge einzugehen, deren Pachtsätze sich an den bisherigen niedrigeren Sätzen der Unterpächter orientierten. Die unter der Regie der lokalen Brauwirtschaftsverbände erfolgte Neugestaltung der Pachtverhältnisse war somit für die Gaststätteneigentümer flächendeckend mit spürbaren finanziellen Einbußen verbunden. Das Ziel der NS-Preispolitik, mit niedrigen Lebenshaltungskosten die "Volksgenossen" für das Regime positiv einzunehmen, dürfte auch bei der mit dem Instrument der Pachtregulierung erreichten kostengünstigen Versorgung der "Volksgemeinschaft" mit Bier den ausschlaggebenden Gesichtspunkt dargestellt haben. Ein großer Teil der in der Ulmer Altstadt gelegenen Gastwirtschaften wurde beim Luftangriff vom 17.12.1944 zerstört. Einzigartig am vorliegenden Aktenbestand ist, dass er für die Zeit des Zweiten Weltkriegs auch Bierlieferungen in verschiedene Zwangsarbeiterlager - und hier auch für deren Insassen und nicht nur für die Wachmannschaften - sowie in das bei Klöckner-Humboldt-Deutz, Werk Magirus, eingesetzte Außenkommando des KZ Dachau dokumentiert und somit einen der wenigen Nachweise darstellt, die die Existenz dieses aus KZ-Häftlingen bestehenden Arbeitskommandos in Ulm belegen.
Umfang: 2,2 lfm
Die Akten enthalten i.d.R. eingangs tabellarische Auflistungen über die Getränkeabnahme, datierte Kurznotizen des Brauereivertreters über in den Pachtbetrieben angetroffene Zustände und Anliegen der Pächter, gelegentlich Inventarverzeichnisse und Darlehensverträge sowie insbesondere Pacht- und Unterpacht- bzw. Afterpachtverträge. Das in der Zeit des Nationalsozialismus durch den Brauwirtschaftsverband Süddeutschland kontrollierte Verbot wettbewerbsverzerrender Zuschuss-Pachtstrukturen - d.h. zur Sicherstellung und Erhöhung ihres Getränkeabsatzes pachteten bis dahin die Brauereien die Gaststätten von den Eigentümern zu einem höheren Pachtsatz und verpachteten sie zu moderateren Sätzen weiter an die Unterpächter - basierte auf der Anordnung 5/II der Hauptvereinigung der Brauwirtschaft vom 25.10.1935. Diese Anordnung besagte, dass Verlängerungen der Pachtverträge vom zuständigen Brauwirtschaftsverband grundsätzlich nur bei identischen Pachtsätzen für Pacht und Unterpacht genehmigt würden. In der Folge kam es 1936/37 zur Kündigung sämtlicher bestehender Vertragsverhältnisse und zu deren Neuabschluss, wobei sich die Gaststätteneigentümer nunmehr gezwungen sahen, mit den Brauereien Pachtverträge einzugehen, deren Pachtsätze sich an den bisherigen niedrigeren Sätzen der Unterpächter orientierten. Die unter der Regie der lokalen Brauwirtschaftsverbände erfolgte Neugestaltung der Pachtverhältnisse war somit für die Gaststätteneigentümer flächendeckend mit spürbaren finanziellen Einbußen verbunden. Das Ziel der NS-Preispolitik, mit niedrigen Lebenshaltungskosten die "Volksgenossen" für das Regime positiv einzunehmen, dürfte auch bei der mit dem Instrument der Pachtregulierung erreichten kostengünstigen Versorgung der "Volksgemeinschaft" mit Bier den ausschlaggebenden Gesichtspunkt dargestellt haben. Ein großer Teil der in der Ulmer Altstadt gelegenen Gastwirtschaften wurde beim Luftangriff vom 17.12.1944 zerstört. Einzigartig am vorliegenden Aktenbestand ist, dass er für die Zeit des Zweiten Weltkriegs auch Bierlieferungen in verschiedene Zwangsarbeiterlager - und hier auch für deren Insassen und nicht nur für die Wachmannschaften - sowie in das bei Klöckner-Humboldt-Deutz, Werk Magirus, eingesetzte Außenkommando des KZ Dachau dokumentiert und somit einen der wenigen Nachweise darstellt, die die Existenz dieses aus KZ-Häftlingen bestehenden Arbeitskommandos in Ulm belegen.
Umfang: 2,2 lfm
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 12:43 MESZ