Philipp Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, gewährt dem Hans Andreas von Klingelbach, daß bei Mangel männlicher Lehnserben seine Witwe Judith sein Lehen, die Vogtei zu Niedertiefenbach, die früher der Vater der Judith, Joachim von Hönberg (Hoenberger) zu Lehen trug, als Wittum genießen soll.