Karl V., erwählter römischer Kaiser, König von Deutschland etc., bestätigt von den Bürgern der Stadt Nürnberg das ihm alljährlich geschuldete "Recht" empfangen zu haben und weist die Beamten der Herzogtumer Brabant und Limburg sowie der Markgrafschaft an, die genannten Bürger im Genuß ihrer althergebrachten Handelsfreiheiten zu schützen.