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Testament des Henrich Langeneick (am Markt) vom 9. März 1605, verkündet am 21. März 1605.
Enthält: Als Erben werden eingesetzt seine 4 Kinder 1. Ehe, nämlich Herman, Arndt, Henrich und Enneken. Sollten diese alle in ihrer Minderjährigkeit sterben, so soll der Nachlass an seine nächsten Verwandten in Lippstadt fallen, und es sollen Herman, Johan, Jobst, Katrina und Gertrud Rost je 50 Th. erhalten. Vermächtnisse erhalten 1. seine jetzige Frau Gertrud Schnelle, 2. sein Vetter und Diener Henrich Langeneick. Zu Testamentsvollstreckern werden ernannt die vom Rat bestellten Vormünder seiner Kinder, nämlich der Grautherr Göddert Boland, Jobst Rost und Gerd Engelberting. Zeugen: M. Herman Balcke und M. Herman Hölscher. Von Rats wegen: Lic. Johan Block.