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ASA Externa, Mittel- und Südamerika (Bestand)
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Vorwort: Während die mittelamerikanischen Staaten an Exportgütern vor allem Kaffee, Kakao, Bananen, Baumwolle und Zucker besitzen, sind es in Südamerika vor allem reiche Bodenschätze wie Gold, Silber, Kupfer, Eisen, Diamanten, Erdöl, aber auch Düngemittel wie Salpeterasche und Guano. Argentinien und Uruguay sind bis heute Lieferanten von Fleisch, Häuten und Wolle. Akten über selbständige diplomatische Beziehungen zwischen Lübeck bzw. den Hansestädten und den Staaten Mittel- und Südamerikas existieren erst aus der Zeit nach der Erlangung von deren Unabhängigkeit. Die Akten sind von der kriegsbedingten Auslagerung vollständig zurückgekehrt. Kassiert wurden allerdings die Akten über El Salvador, Honduras und Panama vollständig sowie eine Akte zu Nicaragua, da sie nach 1866/1868 entstanden waren. Im Jahr 1866 ging die selbständige Außenpolitik der Hansestädte auf den Norddeutschen Bund über, im Jahr 1868 endete die Tätigkeit von deren Konsulaten im Ausland.
Mexiko erlebte im Jahr 1810 einen Indianeraufstand gegen die spanische Herrschaft unter Führung des Priesters Miguel Hidalgo y Cosilla (1753-1817). Unter General Agustin de Iturbide (1783-1824) wurde Mexiko 1821 unabhängig, der General ein Jahr später von seinen Truppen als Agustin I. zum Kaiser ausgerufen. Nach dem Sturz Iturbides im Jahr 1822 trennten sich fast alle Provinzen Guatemalas von Mexiko und errichteten die Republik der Vereinigten Provinzen Zentralamerikas (Guatemala, El Salvador, Honduras, Nicaragua und Costa Rica). Mexiko erhielt 1824 eine bundesstaatliche Verfassung nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten von Nordamerika. 1836 löste sich Texas von Mexiko und wurde bis zur Eingliederung als 18. Staat in die USA zunächst selbständig. Die Annexion von Texas durch die USA 1846 löste einen Krieg aus, nach dessen Beendigung im Frieden von Guadelupe 1848 Mexiko den Nordteil Kaliforniens, New Mexiko, Arizona, Nevada, Utah, Teile von Kansas, Colorado und Wyoming an die USA verlor, was etwa die Hälfte seines Staatsgebietes ausmachte. Durch französischen Einfluß wurde Erzherzog Maximilian von Österreich 1863 zum Kaiser von Mexiko proklamiert (vgl. im Bestand "Mexiko" Nr. 49).
Nach der Selbständigkeit Mexikos mit eigener Verfassung begannen Verhandlungen der Hansestädte über einen Handels- und Schiffahrtsvertrages 1825 bzw. 1827, dessen Abschluß sich jedoch wegen Protests Spaniens bis zum Jahr 1832/1841 verzögerte (Nr. 1-5, vgl. Hanseatica-Urkunde Nr. 12). Nach der Kündigung des Vertrags durch Mexiko wurde 1856 ein neuer Vertrag geschlossen (Nr. 9). Die Loslösung von Texas schlägt sich in zwei Akten nieder, wobei sich der mexikanische Agent, Coilonel Dangersfield, zwecks Anerkennung der Unabhängigkeit von Texas 1844 in den Hansestädten aufhielt (Nr. 16 und 17).
Der Hamburger Kaufmann Hermann Nolte war als Generalhandelskommissar 1825 zunächst für die Angehörigen der Hansestädte in ganz Mittel- und Südamerika zuständig (Nr. 1, Nr. 19), bis von 1830 an - mit Unterbrechungen - bis 1868 in der Stadt Mexiko hanseatische Konsuln bzw. Generalkonsuln ihren Sitz nahmen. Die Konsulate in den Hafenstädten Vera Cruz, Tampico und Mazatlan wurden 1831 bzw. 1832 ins Leben gerufen. Darunter war und ist Vera Cruz die älteste Stadt Mexikos, von Cortes 1519 gegründet, der wichtigste Hafen Mexikos an der Atlantikküste, Mazatlan, dessen Konsulat mit demjenigen von Tampico vereinigt gewesen war, liegt an der Pazifikküste. Auch das Generalkonsulat Mexikos bei den Hansestädten begann seine Tätigkeit im Jahr 1831, wobei dessen erster Inhaber, Oberstleutnant Francisco de Facio, in Lübeck bzw. Travemünde gesondert empfangen worden war (Nr. 38), während ansonsten in Lübeck von 1826-1835 lediglich ein mexikanisches Vizekonsulat existierte (Nr. 44 und 45).
Guatemala
Nach mehrjährigem Bürgerkrieg löste sich die Zentralamerikanische Union in den Jahren 1838-1841 auf. Der Staat Guatemala wurde 1839 als unabhängig erklärt.
Die Verhandlungen über einen Handels-, Schiffahrts- und Freundschaftsvertrag der Hansestädte mit der nunmehrigen Republik Guatemala begannen 1844 und führten 1847 zum Abschluß (Ratifikation 1850, Nr. 50). Der Hamburger und Bremer, seit 1844 auch Lübecker Konsul bzw. Generalkonsul für Guatemala war allerdings noch nach der Auflösung der Zentralamerikanischen Konföderation für alle von deren Staaten tätig (1842-1854) und besaß eine Instruktion zum Abschluß von Verträgen (Nr. 53-55, 57). In Juan del Norte (Greytown), an der Mündung des Rio San Juan in den Atlantik, wo später der Nicaragua-Kanal begann, wurde 1850 ein hanseatisches Vizekonsulat eingerichtet (Nr. 56).
Haiti
Infolge der Französischen Revolution kam es 1789 in Haiti zu einem Aufstand gegen die Kolonialmacht Frankreich und 1804 zur Proklamation der Unabhängigkeit. Der 1822 wieder zu Spanien gekommene Ostteil der Insel wurde 1844 unter dem Namen Dominikanische Republik unabhängig.
Die drei im Archiv der Hansestadt Lübeck überlieferten Akten betreffen die Errichtung eines Konsulats und Verhandlungen über die Gleichstellung von Schiffen seit 1825 bzw. 1827 sowie den Versuch der Republik Haiti, im Jahr 1847 ein Konsulat bei den Hansestädten einzurichten (Nr. 62-64).
Nicaragua
Der Plan, an einer der engsten Stellen Mittelamerikas, am Rio San Juan, eine künstliche Wasserstraße zu bauen, um vom atlantischen in den pazifischen Ozean zu gelangen, ohne die gefährliche Seereise um Kap Horn bestehen zu müssen, geht bereits auf Kaiser Karl V. 1528 und 1550 zurück. 1838 errichtete Großbritannien dort ein Protektorat, um den Bau des Nicaragua-Kanals in Angriff nehmen zu können. Dem zwischen den Vereinigten Staaten von Nordamerika und England bestehenden Vertrag ttrat Lübeck 1850 bei (Nr. 65). Die zweite hier überlieferte Akte behandelt beinhaltet Verhandlungen über einen Handels- und Schiffahrtsvertrag 1853-1860 (Nr. 66).
Costa Rica
Mit dem nach der Auflösung der Zentralamerikanischen Konföderation politisch ruhigsten Staat Costa Rica schlossen die Hansestädte 1848 einen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag (Nr. 67 und 68). Die Republik hatte einen diplomatischen Vertreter bei den Hansestädten.
Venezuela
Bereits 1811 erkärte sich Venezuela von Spanien unabhängig, wurde jedoch 1815-1820 erneut spanisch und 1819 vorübergehend mit Kolumbien vereinigt.. Eine erneute Unabhängigkeitserklärung folgte 1830 mit der Errichtung einer selbständigen Republik 1831.
Bereits 1836 begannen Verhandlungen zu einem ensprechenden Handelsvertrag mit den Hansestädten, worauf nach Kündigung 1850 im Jahr 1860 ein erneutes Vertragswerk folgte. In der venezolanischen Hauptstadt Caracas residierten seit 1836 sowohl ein hanseatischer Geschäftsträger als auch ein Konsul (bzw. im Haupthafen des Landes La Guayra). Daneben existierten in Angostura (Ciudad Bolivar) und Porto Cabello weitere Konsulate. Die venezolanische Vertretung bei den Hansestädten geht bei Hamburg ins Jahr 1834 (Nr. 90), bei Lübeck mit einem Vizekonuslat ins Jahr 1835 (Nr. 91) bzw. mit einem Konsulat ins Jahr 1850 (Nr. 92) zurück.
Kolumbien (Neu Granada)
1810 begann der Kampf um die Unabhängigkeit von Spanien, 1816-1819 unter Führung von Simon Bolivar, der 1819 Präsident wurde. In diesem Jahr wurde zunächst Kolumbien mit Venezuela vereinigt zur Republik Großkolumbien. 1821 erfolgte der Beitritt Panamas, 1822 derjenige Ecuadors. 1830 wurde Groß-Kolumbien wieder aufgelöst in Neu-Granada, Venezuela und Ecuador. Kulumbien erhielt 1832 als selbständige Republik eine eigene Verfassung.. Das Land wurde 1858 in Vereinigte Staaten von Kolumbien umbenannt.
Noch aus der Zeit der Vereinigung mit Venezuela stammt die Bestallung der Hamburger und Bremer Konsuln zu La Guayra, Venezuela, zu Generalkonsuln für Kolumbien (Nr. 93). Die Verhandlungen über Handels- und Schiffahrtsverträge führten die Gesandten bzw. Geschäftsträger der Hansestädte in London und Paris, James Colquhoun und Vincent Rumpff, in den Jahren 1844-1857 (Nr. 94 und 95).
Ecuador
Ecuador trat 1830 aus dem Staatsverband Großlolumbiens aus und wurde als unabhängige Republik proklamiert (siehe: Kolumbien).
Die beiden hier vorhandenen Akten betreffen Verhandlungen über einen Handelsvertrag, die mit dem hanseatischen Generalkonsul James Colquhoun in London geführt wurden (Nr. 99), und die Ernennung eines ecuadorianischen Konsuls bei den Hansestädten (Nr. 100).
Peru
Das Land blieb Zentrum der spanischen Herrschaft in Lateinamerika, bis in Lima 1823 die Unabhängigkeit erklärt wurde. Simon Bolivar, 1823 vom Kongreß als Diktator ernannt, versuchte, Peru mit Großkolumbien zu vereinigen. Die 1836 erfolgte Vereinigung wurde 1839 wieder aufgelöst.. Mithilfe englischen Kapitals wird seit 1860 der Guano von den Peru vorgelagerten Inseln sowie Salpeter abgebaut. Als Spanien 1864 die Chinchainseln besetzte, entspann sich ein bewaffneter Konflikt, der durch Waffenstillstand von 1871 und Frieden 1879 beendet wurde.
In dieser Zeit des wirtschaftlchen Aufschwungs knüpften auch die Hansestädte Vertragsverhandlungen mit Peru an (1860-1863, Nr. 101). Seit 1858 existierte ein Lübecker Konsulat in Lima (Nr. 103). Ein weiteres Lübecker Konsulat wurde 1864 im Innern des Landes am westlichen Fuß der Anden in Arequipa errichtet (Nr. 105).
Bolivien
Das Land erlangte 1825 seine Unabhängigkeit, nachdem Simon Bolivar die spanische Herrschaft in Peru beseitigt hatte.. In der Zeit von 1836-1839 war Bolivien mit Peru vereinigt. Die Republik Bolivien besitzt reiche Salpetervorkommen.
Die drei hier vorhandenen Akten berichten lediglich über diplomatische Vertretungen der Republik Bolivien bei den Hansestädten (Seit 1846, Nr. 109-111).
Chile
1810 begannen Rebellionen gegen die spanische Herrschaft in Chile, das 1818 seine Unabhängigkeit proklamierte. Seit 1840 begann die Einwanderung deutscher Siedler in den Süden des Landes. Von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung sind die Salpetervorkommen.
Die von dem spanischen Eroberer Chiles, Pedro de Valdivia, im Jahr 1544 gegründete Stadt Valparaise ist heute noch der bedeutendste Einfuhrhafen des Landes.
Verhandlungen über Handelsvergünstigungen begannen erst 1855 durch den Lübecker Konsul zu Valparaiso (Nr. 112), während die Anfänge der Errichtung eines Konsulats in Valparaiso ins Jahr 1841 zurückreichen (Nr. 114).
Argentinien
Nach Absetzung des spanischen Vizekönigs von Rio de la Plata durch eine Junta wurde in Buenos Aires eine autonome Regierung gebildet. Anschlußversuche Boliviens und Paraguays an Buenos Aires scheiterten 1810/11. 1816 erklärten die Vereinigten Provinzen des Rio de la Plata ihre Unabhängigkeit. Buenos Aires trennte sich 1853 von den übrigen Provinzen, welche die Argentinische Konföderation bilden, deren Hauptstadt Parana wurde. Erst 1862 wurden diese Provinzen wieder mit Argentinien vereinigt. 1865 kam es zu kriegerischen Verwicklungen mit Paraguay. Buenos Aires wurde erst im Jahr 1880 Bundeshauptstadt.
Die hier vorhandenen Akten beginnen 1822 mit Verhandlungen über einen Handels- und Schiffahrtsvertrag (Nr. 121). Auch die Maßnahmen infolge der Trennung der Provinzen 1853 spiegeln sich in den Akten wieder (Nr. 123). Ein Konsulat entstand lediglich 1840 in Buenos Aires, während Argentinien ein Generalkonsulat bei den Hansestädten und ein Konsulat in Lübeck unterhielt.
Uruguay
1811 begann der Kampf um die Unabhängigkeit gegen die spanische Herrschaft. Das Landd wurde zunächst 1821 als Cisplatinische Provinz mit Brasilien vereinigt, doch folgen 1825-1828 Aufstände gegen Brasilien. Die Unabhängigkeitserklärung Uruguays kam 1828 auf britische Vermittlung zustande, 1830 wurde eine eigene Verfassung verabschiedet. Das Land blieb Pufferstaat zwischen Brasilien und Argentinien..
Die Verhandlungen über einen Handels- und Schiffahrtsvertrag der Hansestädte mit Uruguay wurden von 1841 an zunächst von ihrem Konsul in Montevideo Rodewald geführt (Nr. 132), gelangten aber erst mit Unterstützung des hanseatischen Residenten in London, Dr. Rücker, 1861 zum Abschluß (Nr. 133). Seit 1841 existierte ein lübeckisches Konsulat in der Hauptstadt Montevideo (Nr. 136 ff.), seit 1836 eine Vertretung Uruguays bei den Hansestädten in Hamburg (Nr. 146 ff.) sowie seit 1839 ein Vizekonsulat in Lübeck (Nr. 151 f.).
Brasilien wurde 1500 portugiesisch und erlangte im Jahr 1815 den Status eines Königreichs. Damit war siw juristische Gleichstellung mit dem Mutterland gewährleistet. 1808 war hier auf der Flucht vor den Truppen Napoleons die portugiesische Königsfamilie gelandet. Nachdem 1820 Johann VII. nach Lissabon zurückgekehrt war, blieb sein Sohn Pedro in Brasilien als Regent. Nach der Unabhängigkeitserklärung 1822 wurde er als Pedro I. zum Kaiser gekrönt. Das Mutterland erkannte Brasiliens Unabhängigkeit 1825 an. Mit der Rückkehr Pedros I. nach Europa übernahm zunächst ein Regentschaftsrat die Regierung. Als Pedro II. die Regierung übernahm, kehrte allmählich R uhe in das Land ein.
Verhandlungen über einen Handels und Schiffahrtsvertrag der Hansestädte mit Brasilien begannen 1825 (Nr. 1), der allerdings 1838 gekündigt wurde. Die Gründung eines Lübecker Konsulats in Rio de Janeiro, das seit 1763 Hauptstadt des Landes war, geht ins Jahr 1814 zurück (Nr. 163) und wurde 1818 mit dem Hamburger Caspar Friedrich Stuhlmann als Generalkonsul besetzt (Nr. 164). Es reicht damit in die Zeit vor der Unabhängigkeit des Landes zurück, was verdeutlicht, daß Handelsbeziehungen der Hansestädte mit Brasilien schon länger bestanden (vgl. Reichskammergericht, B 26, Adelheid Billerbeck, 17. 18. Jh). Auch das Konsulat in Bahia bestand schon seit 1816 (r. 176). Lediglich die Vizekonsulate in Pernambuco, Santos, San Luiz, Porto Allegre und Rio Grande wurden nach der Anerkennung der Selbständigkeit durch das Mutterland Portugal von 1826 ins Leben gerufen. dies gilt auch für die brasilianische Agentschaft bei den Hansestädten (Nr. 196 f.) und das Konsulat in Hamburg (Nr. 198 ff.), 1826 bzw. 1827 ins Leben gerufen, wie auch für das brasilianische Vizekonsulat in Lübeck (Nr. 208 ff.), seit 1830 bestehend. Die Abteilung enthält auch Zeremonialschreiben für Mitglieder des Kaiserhauses (Nr. 213 ff.).