Friedrich, Herzog von Braunschweig und Lüneburg, bestätigt, daß der (å) Graf Ruprecht von Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg, als der Aussteller zu Tomburg im Gefängnis war, dem (å) Herrn Lutter Quadt 1700 Gulden verschrieben hat auf Bitte des Ausstellers hin zusammen mit Herrn Gawyn Gawyn von Schwanenberg, Ritter. Daher wurde der Aussteller aus dem Gefängnis entlassen. Weil Philipp von Virneburg, neve des Ausstellers und Sohn des Ruprecht, an den Inhaber der Urkunde, Johann von Hatzfeld, eine große Summe hat bezahlen müssen, weil ferner Graf Ruprecht wegen einer Schuldverschreibung für Johann von Krickenbeck, gen. Spoyr, über 1000 Gulden sein Bürge geworden war und seinen Anteil mit Schaden bezahlen mußte, hatte sich der Aussteller mit Graf Philipp geeinigt, daß er ihm am kommenden St. Paulstag (1476 Jan. 25) in die Herberge zum Ritter in Köln auf dem Heumarkt oder in eine andere Kölner Herberge auf eigene Kosten und Gefahr 1400 oberländische rheinische Gulden für diese Zahlungen und für 100 Gulden, die Ruprecht ihm geliehen hat, liefern wird. Der Aussteller verspricht an Eides Statt, den Vertrag einzuhalten und setzt all seinen Besitz als Unterpfand für den Fall der Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh. (nur Schüssel) - Rv. - eh. gez.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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