Bischof Otto von Freising befiehlt die Unterstellung der auf dem Weg zur Subdiakonatsweihe befindlichen Jugendlichen unter die Schuldisziplin. Die gemeinsamen Einkünfte des Domkapitels sollen nicht mehr als Lehen vergeben werden. Außerdem werden dem Domkapitel die Plätze auf dem Domberg übertragen, nur einige Hofstätten verbleiben mit Rücksicht auf den Schutz der Stadt in weltlichem Besitz; S: Bischof Otto von Freising

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv