Joachim [I.], Kurfürst und Markgraf von Brandenburg, bestätigt Christian von Borcke auf Falkenberg, Ritter und Landvogt der Neumark, sowie dessen Ehefrau Anna den Empfang von 1.000 rheinischen Gulden und verschreibt ihnen dafür als Leibgedinge für die letztere 60 Gulden Jahreszins vom Kastenamt zu Küstrin. Bei Wiedereinlösung gilt beiderseitige halbjährige Kündigung, Rückzahlung soll auf Katharina (25. November) zu Küstrin oder Schivelbein erfolgen. An den Kastner zu Küstrin ergeht entsprechende Weisung. "geben zu Colnn an der Sprew, am tage Catharine virginis, Cristi [...] geburt taußentfunfhundert darnach im vierundzwenzigsten jare"

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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