Ermächtigung der Rheinischen Feuerversicherungsgesellschaft in Mainz, in Württemberg bewegliches Vermögen jeder Art sowie diejenigen Gebäude, welche die Teilnahme an der Allgemeinen Brandversicherungsanstalt versagt bzw. erlassen ist, gegen die Feuergefahr zu versichern

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner