Joachim, des älteren Geschlechts G. zu Ortenburg, übernimmt gegenüber seinem Schwager und Gevatter Hr. Weickhardt Frhr. zu Polheim und Wartenburg die von seinem Vetter Heinrich, des älteren Geschlechts G. zu Ortenburg, laut der vollständig eingerückten Urk. von 1579 Februar 2 stammende Schuld mit 2000 fl rh. und verpflichtet sich, die an Hr. von Polheim bzw. Dina von Pirching schuldigen Zinsen für ein halbes Jahr mit 60 fl zu kommender Lichtmess ( = 2. Febr.) zu entrichten und sodann jährlich 120 fl als Zinsen bis zur Einlösung der Schuld zu zahlen.; S: Ausst.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv