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Kurfürst Philipp von der Pfalz vergleicht gemeinsam mit dem kurpfälzischen Hofmeister Blicker Landschad, dem kurpfälzischen Vizekanzler Meister Do...
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C 1 A Handschriften (Urkundensammlungen und Kopiare, Kanzleibücher, historiographische, personengeschichtliche und heraldische Quellen): Urkundensammlungen und Kopiare
Handschriften (Urkundensammlungen und Kopiare, Kanzleibücher, historiographische, personengeschichtliche und heraldische Quellen): Urkundensammlungen und Kopiare >> Kopialüberlieferung Urkunden Kurpfalz
1478 Juli 29, Heidelberg
Abschrift (dt.), Papier,
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Heidelberg vff mitwoch nach Jacobi anno domini millesimo quadringentesimo septuagessimo octauo.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz vergleicht gemeinsam mit dem kurpfälzischen Hofmeister Blicker Landschad, dem kurpfälzischen Vizekanzler Meister Doktor Thomas Dornberger, Doktor Bernhard Frowis, dem kurpfälzischen Haushofmeister Eberhard von Gemmingen und Hans von Venningen zu Niederstein erneut eine Auseinandersetzung zwischen Schultheiß und Schöffen zu Nierstein (Niersteyn) auf der einen und der Gemeinden zu Nierstein und Dexheim auf der anderen Seite - über die bereits am 11. Februar 1478 [A 2, 186/34] in Heidelberg verhandelt wurde - wegen anhaltender Unstimmigkeiten bezüglich der Berufungsmodalitäten, Befugnissen und Aufgaben der zukünftig aus den Gemeinden Nierstein und Dexheim berufenen sechs Schöffen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Keine
Vermerke (Urkunde): Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Dexheim (Lkr. Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz) (2) Heidelberg (Baden-Württemberg) (3) Nierstein (Lkr. Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz) (Niersteyn) Personen: (1) Philipp der Aufrichtige, Kurfürst von der Pfalz, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchsess (2) Landschad, Blicker, kurpfälzischer Hofmeister (3) Dornberger, Thomas, Doktor, kurpfälzischer Vizekanzler (4) Frowis, Bernhard, Doktor (5) Gemmingen, Eberhard von, kurpfälzischer Haushofmeister (6) Venningen zu Niederstein, Hans von
Vergleich, Inhalt der Abschrift wird von dem Gerichtsschreiber Christoph Eyteleisen beglaubigt. Bezüge: HStAD, A 2 Nr. 186/34 [11. Februar 1478] und HStAD, C 1 A, Nr. 62, fol. 15r-19r
#Kurpfalzurkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.