Der Prokurator Johann von "Rickerszheim" [Unbestimmt] schreibt Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm: Der Rektor der Pfarrkirche auf dem Bussen bei Offingen [Gde. Uttenweiler/Lkr. Biberach] Ulrich Rüd, der sich derzeit in Ulm aufhält, war durch einen Urteilspruch des Basler Konzils zu Kerkerhaft verurteilt worden. Aus Mitleid hat er ihn dann durch die Fürsprache einflussreicher Freunde aus dem Gefängnis geholt und in seinem Haus beherbergt. Dadurch sind ihm Kosten in Höhe von 26 rheinischen Gulden entstanden, deren Erstattung ihm Ulrich Rüd auch zugesagt hat. Nachdem nun aber bereits vier Jahre vergangen sind und er auch schon mehrfach die Bezahlung der Summe vergeblich angemahnt hat, bittet er Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm, Ulrich Rüd zur Bezahlung der Schuld anzuhalten.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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