Kilian Rym, B. zu Neuenstadt, gef., weil er nachts betrunken ins Wirtshaus kam und bei Zechprellerei ergriffen wurde, jedoch auf Fürbitte seines Schwagers, seiner Ehefrau und Freundschaft sowie wegen seiner kleinen minderjährigen Kinder freigelassen, schwört U. und verspricht eidlich, seine Gefängnisatzung selbst zu bezahlen, sich freundlich und wohlwollend zu verhalten, künftig jede verdächtige Handlung sowie das Zechen zu unterlassen und Ehefrau und Kinder mit redlicher Arbeit zu ernähren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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