Heine Pyncke, Tilke Pyncke und Griete, die Tochter Heines und Ehefrau Tilkes, machen bekannt, daß ihnen der Abt Anton von Werden den Verkauf einer Erbrente von einem Malter harten Korns an die Eheleute Friedrich Wolf und Mechthild aus dem Pynckengut gestattet hat. Sie werden die Rente innerhalb der nächsten zehn Jahre ablösen, widrigenfalls sie ihre Rechte an dem gen. Gut verlieren. - Die Aussteller haben Everhard Wittenhorst, Hofesrichter des Hofes Barkhoven, zu dem das Pynckengut dingpflichtig ist, um Besiegelung gebeten. - Gegeven ... des saterdags na deme sondage Invocavit.