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Salentin Ernst Graf zu Manderscheid und Blankenheim erlaubt den Waffenschmieden auf dem Land die Ausübung ihres Handwerks und den Verkauf ihrer Waren in Hachenburg vorbehaltlich der Abwesenheit eines Waffenschmiedes in Hachenburg.
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Salentin Ernst Graf zu Manderscheid und Blankenheim erlaubt den Waffenschmieden auf dem Land die Ausübung ihres Handwerks und den Verkauf ihrer Waren in Hachenburg vorbehaltlich der Abwesenheit eines Waffenschmiedes in Hachenburg.