Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er seinen Getreuen Stefan von Uttenheim und Stefan Bock von Bläsheim (Bledißheim), denen er die Schlösser Landsberg und Barr auf Wiederkauf verkauft hatte, aus besonderer Gnade bewilligt hat, dass er, solange einer von ihnen leben sollte, dem Heinrich Beger [von Geispolsheim] und dessen Erben die Lösung der Schlösser nicht genehmigen will, sofern die Inhaber nicht einstimmig ihre Zustimmung dazu geben.