Verkauf eines Gartens
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C-Speck Lud, Urk. 16
C-Speck Lud Speckpfründe Ludgeri
Speckpfründe Ludgeri >> Urkunden
28. März 1664, Coesfeld
Enthält: Das Annuntiaten-Kloster St. Anna in Coesfeld, vertreten durch die "mater ancilla" Anna Maria Huge und die Vikarisse Anna Margaretha Althus, verkauft an Bernhardt Püthman und seine Frau Catharina Haselhon, Einwohner zu Münster, einen Garten vor der Ludgeripforte zwischen Timmerscheidts und Modersohns Kämpen in der Daelstegge, für 60 Rt und 1 Rt Weinkauf. Der Garten ist von Bernard Haselhon angekauft und bei der Schichtung seiner Tochter Gertrud, die in das genannte Kloster eingetreten ist, zugefallen. Ausf., Perg. 56 x 14,5 cm; rotes Petschaftsiegel des Klosters, eigenhändige Unterschrift der Aussteller. Rückvermerk: Inhaltsvermerk (um 1780).
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:36 MEZ