Zwei Schreiben des Knappen Friedrich de Wendt an Edelherrn Bernhard
II. zur Lippe (1)und an die Richter und Gemeinde zu Halle (2) Schreiben 1:
btr. Hans von Bremen und dass er in dieser Sache noch nicht von seinen
Burggenossen verklagt worden ist. Er wird sich an den Burgfrieden halten.
Schreiben 2: wg. schuldiger an Friedrich von Carssen zu zahlende Gelder und
Waren für die Hans Hensen vor Otteswelle für sie gebürgt hatte. de Wendt
fordert Schadloshalten des Hensen und droht Pfändung bei nicht Erfüllung
an.