Lehnrevers Eberhards von Riedern für sich und namens seines Vettern Philipp von Riedern als Lehnträger an Graf Johann ausgestellt über den Teil des Korn- und kleinen Zehnten zu Oberwittstadt (Oberwitstatt), ein halber Hof daselbst und was dazu gehöret im Dorf oder im Felde, Wiesen, Äcker, Holze, Wasser, Weide, Hühner-, Heller- und Gänsegült. Item den Theil des Zehnten zu Sachsenflur (Sachsenfluhr), item ein Gut zu Schwabhausen und die Mühle zu Wölchingen. Item den Teil des Zehnten zu Holzkirchhausen. Anbei ist betheidingt worden, daß welcher Zeit der obged. Philipps von Riedern zu seinen Jahren und Tagen kommt, er das Lehen von Grafen Johann und dessen Erben empfangen und verdienen solle als Mannlehns Recht und Gewohnheit ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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