Segewin von dem Bussche der Alte einerseits, Wilm und Segewin von dem Bussche andererseits, vereinbaren die Zweiteilung ihres Besitzes. Der Alte soll vorab 300 Gulden erhalten, die ihm die von Kerssenbrock wegen seines Brautschatzes schulden, seine Ehefrau zehn Kühe. Die Brüder wollen innerhalb eines Monats in Wachorst zusammenkommen, um sich zu vergleichen. Vermittler für Segewin den Alten waren die Knappen Temme von Horde und Ludeke von Kerssenbrock, für die Brüder Wilm und Segewin Herr Otto Korff, Domscholaster, und Jasper von Oer. Zeugen: Albert von dem Bussche und Johannes Ledebur. des mandages na dem sundage Jubilate