Gerhard Herr zu Bolchen bekundet, von Johann Grafen zu Sp. jährlich 4 Fuder Wein zu Mannlehen zu haben, die an Remigii (01.10.) fällig sind. Zwei Fuder hat er jetzt erhalten. Er sagt den Grafen und die Betroffenen für dieses und alle vergangenen Jahre davon los; ausgenommen sind 14 ½ Fuder, die der Graf aus vergangenen Jahren schuldig bleibt. Siegel des Ausstellers.