1606 Sept. 11 Johann Christoph <I.>, Propst zu Ellwangen, bekundet: Verwalter und Vikarier der Bruderschaft zu Ellwangen haben von der Propstei Ellwangen ein Gut zu Haselbach, das Kaspar Schenck bebaut, 2 Weiher und eine Sägmühle gen. Häsle (Heßlinsmühl) zu Lehen; der Sägmüller entrichtete bisher der Bruderschaft für die Schneidensgerechtigkeit eine Gült von jährlich 1 1/2 fl; bei Besitzveränderungen an Sägmühle und Weihern standen der Bruderschaft 2 fl Bestandgeld zu. Die Propstei hat nun den beiden letzten Besitzern Jakob Briel zu Haselbach und Jakob Bränder von Hardt die Schneidensgerechtigkeit abgekauft; Dekan und Kapitel dagegen haben von der Bruderschaft die 2 Weiher zu Haselbach und einen der Bruderschaft eigenen Weiher gen. Stegweiher bei Eggenrot um jährlich 10 fl gepachtet. Es ist vereinbart, künftig Gült und Bestandgeld zusammen in Höhe von 12 fl jährlich auf Pfingstquatember aus dem ellwangischen Ammanamt zu reichen; die ellwangischen Lehenrechte bleiben davon unberührt. - Christoph von Gemmingen, Dekan, und das Kapitel zu Ellwangen stimmen Verpachtung und Vergleich zu. Propstei und Bruderschaft erhalten je eine Ausf. des Vertrags. Sr.: 1) der A. (mit ... deß Probsts anhangendem Secreth), 2) Dekan und Kapitel des Stifts Ellwangen (mit unsers Capituls kleinerem Innsigel) Ausf. Perg. - 2 Sg. in Holzkapseln mit Deckel - Rv.: Bestandtbrief und Vergleich umb die Heßlinsweyer und den Steegweyer ... RSig.: Lad. 86 Lit. R; Lade 86 No. 7 ASig.: B 397 Bü. 167

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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