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Testament der Eheleute M. Johan Kelliger und Gertrud Schürmans vom 18. Februar 1621, verkündet am 8. März 1621.
Enthält: Der Mann setzt die Frau als Erbin ein und ordnet Vermächtnisse an für seinen Sohn Johan und seinen Schwiegersohn, sowie für seine mit seiner letzten verstorbenen Frau gezeugten 3 minderjährigen Kinder Agnes, Enneken und Greteken. Die Frau setzt als Erben ein die Kinder ihrer Schwester und ihres Bruders, vermacht Henrich Zum Velde und dessen Kindern 20 Th. und vermacht ihrem Manne ihr „Prinzipalhaus“ in der Herrenstraße, nicht aber den hinteren Teil des Hofes mit den 2 Gademen. Zeugen: Berthold zum Daerle und Johan Schlueter. Von Rats wegen: Hinrich Dieckman. Notar: Herman Alerdingh. Abschrift des verkündeten Testaments erhalten Henrich Uphaus, Mahler, und Henrich Essing in usum liberorum Kelliger.