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Eigenhörige des Leprosoriums Kinderhaus
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Darin: Rückvermerk: 4. April 1588 hat sich Berndt thom Schloete, jetziger Schulte zu Brüning, in die Eigenhörigkeit des Leprosoriums Kinderhaus begeben.
Enthält: Elebein von Heven, Witwe Bertholden Bisschopingk zum Darle läßt ihren Eigenhörigen Berndt thon Sloite, Sohn der Eheleute Berndt und Emsen thon Sloithe im Kspl. zu Lahr, B.schaft Fowinckell, frei. Es siegelt ihr Sohn Henrichen Bispingh zu Nunningk.