Zwangsverfahren. Der Richter des Amtes Löwenberg, Graff, beauftragt gemäß Nr. 744 und 746 den Boten zu Oberdollendorf bei Strafe von 10 Goldgulden, falls die Gemeinde Heisterbacherrott die Zahlung des Zehnten an die Abtei Heisterbach verweigern würde, sich mit den nötigen Kugelschützen dorthin zu begeben und die Widerspenstigen mit Gewalt zur Zahlung zu zwingen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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