Die Ulmer Bürgerin Elisabeth Ott, Witwe des Johann Rentz des Älteren, errichtet ihren letzten Willen. Nach ihrem Tod sollen ihre Testamentsvollstrecker zunächst in ihrem Namen eine ewige Messe stiften und dieser die für sie vorgesehenen Ausstattungsgüter übergeben, wie sie dies schon am 30. August 1432 urkundlich festgelegt hat [vgl. A Urk. lfd. Nr. 1459]. Danach fallen an das Ulmer Münster 20 rheinische Gulden, an das Dominikanerkloster ("den Bredigern") in Ulm [abgegangen, Bereich Grüner Hof 7, Lagerbuch Nr. 6, Adlerbastei 1-3] 10 rheinische Gulden und an das Franziskanerkloster ("den Barfu/e/szen") in Ulm [abgegangen, Bereich westlicher Münsterplatz, Lagerbuch Nr. 150] ebenfalls 10 rheinische Gulden. Dafür sollen die Dominikaner und die Franziskaner einen Jahrtag für sie mit Vigil und Seelmesse in ihren Klöstern begehen. An den Weinkeller des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] gehen 50 rheinische Gulden. Davon sollen die Pfleger des Weinkellers jedes Jahr an ihrem Todestag eine besondere Mahlzeit für die Bedürftigen im Spital ausrichten. Die armen Siechen in Ulm bei St. Leonhard [abgegangenes Spital mit Kapelle St. Leonhard, Bereich Friedenstraße 40] erhalten ein Bett mit Bettstatt und sonstigem Zubehör. Für die Messe ihres verstorbenen Bruders Peter Ott stiftet sie 20 rheinische Gulden. Ihre Tante ("mu/e/me") Anna Spengler erhält 20 rheinische Gulden und einen Schleier. An Adelheid Ott, die Witwe des Frei, fallen 30 rheinische Gulden, ein Schleier und ein Bett. Stirbt sie vor der Erblasserin, dann fallen das Geld und die anderen Dinge an ihren Sohn Michael Frei. Agathe, die Ehefrau des Konrad Schulmeister, sowie ihre Schwester Barbara erhalten je einen korallenen Paternoster. Agnes Wall, die Witwe des verstorbenen Goldschmieds Konrad Langwalter, erhält einen korallenen Paternoster, einen Goldring, einen silbernen Gürtel und einen Schleier. Ihre Töchter bekommen jede einen Schleier. Außerdem erhält Agnes Wall Haus und Hofstatt der Erblasserin in Ulm auf dem Grünen Hof zur Nutzung auf Lebenszeit bzw. solange sie Witwe bleibt. Sie darf ihren Töchtern von dem Haus jeder 30 rheinische Gulden zur Aussteuer geben. Hat sie im Bedarfsfall das Geld nicht, dann kann sie das Haus verkaufen oder verpfänden. Jede so ausgestattete Tochter verliert damit ihren Anteil an dem Haus oder an dem aus seinem Verkauf erlösten Geld. Nach dem Tod der Agnes Wall fallen das Haus oder der Rest des aus seinem Verkauf erlösten Geldes an ihre übrigen Kinder. Sofern die Erblasserin die Töchter der Agnes Wall zu ihren Lebzeiten noch selbst ausstattet, verlieren diese ihr Recht an dem Haus oder dem Erlös aus seinem Verkauf. Margarete Bitterlin, die Ehefrau des Elwang, erhält einen Goldring und einen Paternoster, Elisabeth Bitterlin, die Ehefrau des Rot, einen Paternoster, Konrad Krafft das beste goldene Fingerlin und Konrad Ott ein goldenes Fingerlin. An den Goldschmied Johann Bitterlin fallen 30 rheinische Gulden, an Simon Bitterlin ein silberner Becher und an jede der Töchter des verstorbenen Meisters Jakob Engenlin ein Paternoster aus Perlen. Zu ihren Testamentsvollstreckern ernennt sie die Ulmer Bürger Konrad Krafft und Konrad Ott, Sohn ihres verstorbenen Bruders.

Vollständigen Titel anzeigen
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
Objekt beim Datenpartner