Anspruch auf Bestätigung einer von den Appellanten geforderten Kontribution in Höhe von 843 Rtlr. und 5 Goldgulden, von der die Vorinstanz die Appellaten freigesprochen hatte. Die Appellaten werfen den Appellanten vor, durch den verstorbenen Gerichtsschreiber Flandrian den strittigen Betrag als Kontribution ohne Wissen des Landesherrn und Bewilligung durch die Hofkanzlei erhoben zu haben. Eine eigenmächtige Erhebung sei aber wie die Erhöhung der Abgaben nicht rechtmäßig. Dadurch seien die „armen Unterthanen pessimo exemplo ... ausgemirgelt worden“. Außerdem sei die Appellation an das RKG unzulässig, da die 843 Rtlr. unter den 600 Goldgulden des Privilegium de non appellando lägen.
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Anspruch auf Bestätigung einer von den Appellanten geforderten Kontribution in Höhe von 843 Rtlr. und 5 Goldgulden, von der die Vorinstanz die Appellaten freigesprochen hatte. Die Appellaten werfen den Appellanten vor, durch den verstorbenen Gerichtsschreiber Flandrian den strittigen Betrag als Kontribution ohne Wissen des Landesherrn und Bewilligung durch die Hofkanzlei erhoben zu haben. Eine eigenmächtige Erhebung sei aber wie die Erhöhung der Abgaben nicht rechtmäßig. Dadurch seien die „armen Unterthanen pessimo exemplo ... ausgemirgelt worden“. Außerdem sei die Appellation an das RKG unzulässig, da die 843 Rtlr. unter den 600 Goldgulden des Privilegium de non appellando lägen.
AA 0627, 4100 - N 379/1047
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 2. Buchstabe N
1651 (1647 - 1651)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Mey, Adolph Herbertz und Peter Mey als Schöffen und abgestandener Setzmeister des Kirchspiels Neukirchen (Hzm. Berg, Amt Miselohe), (Bekl.: der Gerichtsschreiber Johann Flandrian und Konsorten) Beklagter: Die gemeine Nachbarschaft daselbst: Johann Holthausen, Dinger des Amts Miselohe, Köln, Wilhelm Schloßmacher, Neukirchen, Hermann Wirt, Pattscheid (Batzscheyd) im Kirchspiel Neukirchen, und andere, (Kl.) Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Walraff (1651) Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofkanzlei Düsseldorf 1647 - 2. RKG 1651 (1647 - 1651) Beweismittel: Bd. II: Angaben über Steuern und Abgaben in Neukirchen (mehrfach). Beschreibung: 2 Bde., 17 cm, 981 Bl.; Bd. I: 9 Bl., lose; Protokoll ohne Eintrag, 4 Aktenstücke; Bd. II: 972 Bl., gebunden; Vorakten, ab Bl. 903 zunehmend stark beschädigt.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:46 MESZ