Markgraf Christoph [I.] von Baden befiehlt den badischen Amtsträgern und Untertanen der Hinteren Grafschaft Sponheim zu Trarbach, im Falle seines Todes seinem Sohn Markgraf Bernhard oder dessen Erben zu huldigen. Markgraf Philipp [I.] und Markgraf Ernst, weitere Söhne Christophs, bekunden ihre Zustimmung durch Siegel und Unterschrift.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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