Prozess beim Reichskammergericht zu Speyer in Sachen Sebastian Freiherr von Seinsheim zu Erlach und nach dessen Tod Georg Ludwig bzw. Johann Erkinger von Seinsheim als Kläger und Impetranten contra Bischof Julius (Echter von Mespelbrunn) zu Würzburg und das Würzburger Domkapitel, auch deren Bürger zu Sulzfeld und Frickenhausen als Konsorten und Mitbeklagte, mandati der Pfändung, 42 1/2 abgepfändete Hasengarne, 3 Pirschbüchsen und einen Hasen, insbesondere die seinsheim-erlachische Jagensgerechtigkeit auf Frickenhäuser, Sulzfelder und Eibelstädter Markung betreffend, angefangen durch Seinsheim 1591, fortgesetzt bis 1627 und noch anhängig, wobei aber die Würzburgischen dem Mandat gehorchen und die Garne und Prischrohre sowie einen Hasen bezahlen und restituieren mussten, während Seinsheim eine Kaution über eventuelle Rückzahlung zu leisten hatte

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Staatsarchiv Nürnberg