Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er den Brüdern Eberhard und Dieter von Neideck (Nideck), aus besonderer Gnade und treuer Dienste wegen bewilligt hat, 200 Gulden bei Sophie, Witwe [Adams] von Ellrichshausen (Erlichßhusen) und geborene von Neideck, zu leihen und ihr dafür ein Viertel am Wein- und Fruchtzehnt zu Verrenberg (Verher-) sowie weitere Gülten zu Verrenberg und Windischenbach in Dorf und Feld zu versetzen. Bei diesen handelt es sich um: 3 Malter Korn, 2 Malter Haber, 1 Gans, 2 Sommerhühner, 1 Fastnachtshuhn und 1 Schilling Pfennige, die Peter Rot gibt; 4 Sommerhühner, 2 Gänse und 5 Schilling Pfennige von Hans Unruhe (Unruw); 2 Schilling Pfennige, 2 Sommerhühner und ½ Fastnachtshuhn von Henslin Krabiß; 1 Herbsthuhn, das "Coff" von einem Gütlein gibt; 2 Schilling Pfennige, 2 Sommerhühner, 1 Gans und ½ Fastnachtshuhn von Schönheinz; weiter 10 ½ Maß Weingült genannt "der Risemberger" am Galberg, der "gibt von eynem eymer eyn mas wins so vil er tregt". Zehnt und Gülten rühren von der Pfalzgrafschaft bei Rhein zu Mannlehen. Kurfürst Philipp gibt seine Zustimmung zu der Verschreibung, wobei er sich und seinen Erben Mannschaft, Lehenschaft und Lehenrecht vorbehält und die Brüder von Neideck das Versetzte binnen 10 Jahren wieder lösen sollen, ihm andernfall das Lösungsrecht zufallen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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