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Herzog Hermann von Teck beurkundet, daß vor ihm sein Ministeriale Ritter Ulrich von Neidlingen mit Zustimmung seiner Kinder 6 lb h Einkünfte von der oberen Mühle zu Oberlenningen unter Vorbehalt seiner Rechte an der Mühle selbst dem Kloster Kirchheim um Gottes willen und zur Ausstattung seiner Tochter, der Klosterfrau Agnes, in Anwesenheit von genannten Zeugen geschenkt hat. Der Schenker und seine Kinder haben das Recht, die Gült mit 60 lb h abzulösen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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