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Bischof Johann von Worms gibt als Lehensherr seine Zustimmung, dass Hans von Helmstatt, Sohn des +Hans, seinen Teil an Bischofsheim, sein Viertel am Biegelhof ("Buchelbach") und seinen Teil an Flinsbach ("Flensz-"), die er von +Wiprecht von Helmstatt geerbt hatte, an dessen Sohn Wiprecht verkauft. Der Konsens wird durch die Pressel mit der Verkaufsurkunde verbunden. Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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