Ulrich Fischer und Ulrich Keller von Babenhausen, wegen "etlicher Sachen" ins Gefängnis des Grafen Ludwig von Württemberg gelegt, schwören U. und versprechen, sich weder an Graf Ludwig noch an Graf Ulrich von Württemberg oder deren Dienern und Untertanen zu rächen, sich bei Rechtsansprüchen mit dem württembergischen Recht zu begnügen und sich auf Mahnung innerhalb eines Monats in Urach zu stellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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