Schäffhans der Junge, Sohn des alten Schäffhans vom Schäffhof, wegen etlicher Vergehen gegen die Klosterfrauen zu Kirchheim daselbst im Gefängnis gelegen, wo er sich außerdem Drohworte gegen seinen Vater und andere zuschulden kommen ließ, jedoch auf eigene und fremde Fürbitten freigelassen, verspricht, sich künftig gegen seinen Vater und alle andern gehorsam und wohl zu verhalten, und schwört U.. Er setzt ferner 9 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist der Obrigkeit ins Gefägnis zu überantworten oder ihr 50 fl zu bezahlen. Bürgen: Mathis Schlosser der Alte, Mathis Schlosser, der Junge, Zeyr Messmer, Schefhennsin der Weber, Contz Zimermann, Mathis Billing, Clerin Schradin, Jakob Balmer - alle Bürger zu Kirchheim - und Hans Kachler von Jesingen.