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Testament der Eheleute Herman Heerde und Anna Holthaus (vor dem Minnenbrüderkloster) vom 28. Februar 1633, verkündet am 4. November 1634 nach dem Tode der Frau.
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Testament der Eheleute Herman Heerde und Anna Holthaus (vor dem Minnenbrüderkloster) vom 28. Februar 1633, verkündet am 4. November 1634 nach dem Tode der Frau.
Enthält: Ehe kinderlos. Bedacht werden seitens des Mannes 1. sein Bruder Dr. jur. Johan Heerde, 2. sein natürlicher Bruder Joest Heerde. Ein Vetter des Mannes war der + Lic. Gerhard Herding. Bedacht werden von der Frau 1. ihre Mödder (Frau Heerde, geb. ?) Agnes Frie, 2. die Frau ihres Bruders Albert Holthaus, 3. die Frau und Kinder ihres Bruders Lic. d. R. Hindrich Holthaus, 4. ihre Modder Enneken Averhagen, 5. ihr Vetter Wilhelm Bockhorst, 6. Johan, Sohn ihres + Bruders Albert Holthaus. Siegel des Testators. Zeugen: Notar Henrich Uphaus u. M. Herman Kleikamp, Bödeker. Von Rats wegen: Johan Wernicke.