Kammerherrn und Oberrechnungsrat, Herrn Georg Quirin Vitzthum von Eckstädt, zugedachte Zulage und deswegen an das hochlöbliche Obersteuerkollegium ergangene allergnädigste Verordnung, auch was dieses dagegen in aller Untertänigkeit vorgestellt

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Sächsisches Staatsarchiv
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