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Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Hermann von Geispitzheim (Geispoltzheim) zu seinem Diener zu Hofe. Er soll mit drei reisigen Pferden und Knechten wohlgerüstet und beritte ngegen jeden dienen bis auf Widerruf. Mit Stefan von Luchau (Luchaw) soll er das Amt des Zeugmeisters (zugmaister ampt) versehen. Er erhält vom Hof Futter, Mahl, Nagel und Eisen. Der Pfalzgraf verspricht, im Dienst erlittene Kriegs- und Pferdeschäden zu ersetzen, sollte keine Einigung zustande kommen, entscheiden der Hofmeister, Marschall und zuständige Hauptmann. Hermann schwört Treue, Huld und Schadenswarnung sowie Geheimnisse, auch bezüglich der Ausstattung von Schloss und Stadt [Heidelberg], zu verschweigen. Für seinen Dienst, der zum Datum dieser Urkunde beginnt, erhält er jährlich als Dienstgeld 50 Gulden und ein Hofkleid wie andere Diener.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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