Hermann van dem Born, Freigraf der Freigrafschaft Brüninghausen ("Brunnynchusen") [Stadt Dortmund], teilt einigen namentlich genannten Bürgern sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen mit, dass sein Vorgänger als Freigraf Wilhelm von der Sunger auf Klage von Bürgermeister und Rat der Stadt Kempten die Gebrüder Ulrich, Georg, Diepolt, Markward und Otto Zwicker vor das Freigericht geladen hat. Da diese der Ladung keine Folge geleistet haben, wurden sie wegen Mißachtung des Gerichts verurteilt. Außerdem sollten sie die dem Prokurator der Stadt Kempten und der Stadt selbst entstandenen Unkosten tragen. Dieses Urteil wurde nun von ihm und anderen Freigrafen bestätigt. Er befiehlt daher Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Memmingen, die Gebrüder Zwicker zu veranlassen, dem am Freigericht ergangenen Urteil Folge zu leisten. Tun sie dies nicht, dann sollen sie die Gebrüder aus der Stadt vertreiben und ihre Habe beschlagnahmen. Kommen sie diesem Befehl nicht nach, dann sollen sie sich deswegen vor dem Freigericht rechtfertigen.