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Kurfürst Maximilian [III.] Josef Herzog von Bayern und Pfalzgraf bei Rhein erteilt als Reichsvikar dem Philipp Friedrich [II.] von Liebenstein zu Jebenhausen - unter näherer Ausführung der Gründe sowie der Konsequenzen - das Recht, als volljährig zu gelten (veniam aetatis). Ankündigung des Reichsvikariatssiegels des Ausstellers. Archiv-Sign. auf dem Vorsatzblatt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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