Kurfürst Maximilian [III.] Josef Herzog von Bayern und Pfalzgraf bei Rhein erteilt als Reichsvikar dem Philipp Friedrich [II.] von Liebenstein zu Jebenhausen - unter näherer Ausführung der Gründe sowie der Konsequenzen - das Recht, als volljährig zu gelten (veniam aetatis). Ankündigung des Reichsvikariatssiegels des Ausstellers. Archiv-Sign. auf dem Vorsatzblatt.