Schultheiß, Gericht und Gemeinde des wernauischen Fleckens Dettingen bekunden: Sie sind von dem leidigen Krieg, besonders den lothringischen Kriegsvölkern, hart betroffen. Niemand ist da, der für das Hofgut des verstorbenen Jakob Wolffstirn des Schwarzen die Gebühr entrichtet. Mit Zustimmung ihrer Herrschaft haben sie ein Stück Wiesen von diesem Hofgut verpfändet. Sie übergeben gegen 30 Gulden, deren Empfang sie bestätigen, an Christoph Beiter, Bürger und Gastgeber zum Wilden Mann in Horb, 1 Mannsmad Wiesen auf der Degernaw (Begrenzung: Jakob Wolffstirn der Rote, Hans Michel Hawer, Hans Pommer, Christoph Müller), das zins- und zehntfrei ist. Als Zins erhält Beiter auf mindestens 3 Jahre die Nutznießung der Wiese. Die Aufkündigung soll auf Georgi, 8 Tage vorher oder nachher erfolgen. Nachtrag: 1688 Juli 10, Horb Eva Beutter, Witwe des verstorbenen Christoph Beutter, bekundet mit ihren Kindern und ihrem Beistand Johannes Ehrhart, daß sie diesen Brief dem Baron Keller vormundsweise so übergeben hat, wie ihn ihr verstorbener Ehemann innehatte