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Kaiser Friedrich III. befiehlt den Äbten zu Großcomburg, Lorch und Murrhardt sowie den Magistraten der Reichsstädte Speyer, Nürnberg, Rothenburg ob der Tauber und Dinkelsbühl, der Reichsstadt Schwäbisch Hall auf deren Ersuchen jederzeit beglaubigte Abschriften oder neue rechtskräftige Exemplare ("Vidimus und Transsumpt") ihrer bisher von Kaisern und Königen des Römischen Reiches erlangten Gerichtsprivilegien fertigen zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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