Benz Herter, Bürger und Richter zu Rottenburg (Rotenburg), Hans von Lustnau und Benz von Ehingen, Bürger zu Herrenberg, entscheiden in dem Streit des Klosters Bebenhausen einerseits und des Visel von Tailfingen und seiner Frau andererseits, dass die letzteren dem ersteren die bisher verweigerten 6 Malter Roggengült samt den Rückständen aus ihrem Gut im Tailfinger Bann entrichten sollen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner