Abt Hugo macht bekannt, daß er nach dem Tod des Ratsverwandten in Essen Eberhard Kolkman dessen ältesten Sohn Johann auch zugunsten von dessen Miterben mit der huldigen Mannshand am Montag- oder Spieckermannsgut zu Fulerum, dingpflichtig in den Sattelhof Rhade, behandigt hat, an dem mit der unhuldigen Frauenhand Hugo Waterfoir, Sohn des + Johann Waterfoir und der Sybille Gaetmans, behandigt ist. Es ist die übliche Pacht zu entrichten. Das Gut soll nicht versetzt, versplittert, verkauft oder sonst in andere Hände gebracht werden. - Es siegelt der Aussteller mit dem Sekret.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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